LEITFADEN ZUM VERHALTEN BEI DURCHSUCHUNGEN

Eine Durchsuchung stellt für jedes Unternehmen eine enorme Stress- und Ausnahmesituation dar. Hektik, Unsicherheit und unüberlegte Handlungen können die Lage jedoch schnell verschlimmern und zu gravierenden rechtlichen Nachteilen führen. Umso wichtiger ist es, auf einen solchen Ernstfall vorbereitet zu sein.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand. Er zeigt auf, wie Sie von der ersten Minute an ruhig, professionell und rechtssicher reagieren, die Rechte Ihres Unternehmens wahren und den Ablauf der Maßnahme kontrolliert begleiten. Von den Vorkehrungen im Vorfeld über das richtige Verhalten während der Durchsuchung bis hin zu den entscheidenden Schritten nach deren Abschluss – hier finden Sie alle wichtigen Informationen in kompakter Form.

1. Vorkehrungen im Vorfeld (Compliance)

Eine gute Vorbereitung kann den Ablauf einer Durchsuchung erheblich erleichtern und rechtliche Nachteile minimieren. Unternehmen sollten proaktiv folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Meldewette festlegen: Definieren Sie eine klare Meldekette für den Fall einer Durchsuchung. Wer muss in welcher Reihenfolge informiert werden? Benennen Sie auch Stellvertreter für den Fall von Abwesenheiten.
  • Zuständige Personen schulen: Bestimmen Sie verantwortliche Personen (z.B. Geschäftsführung, Leitung der Rechtsabteilung) und schulen Sie diese intensiv für den Ernstfall.
  • Mitarbeiter informieren: Klären Sie alle Mitarbeiter über ihre grundlegenden Rechte und Pflichten auf, insbesondere über das Schweigerecht zu Tatvorwürfen. Eine entsprechende interne Richtlinie ist einem Compliance-Mangement-System der Standard.
  • "Durchsuchungs-Notfallkit" vorbereiten: Halten Sie die wichtigsten Unterlagen und Informationen bereit, z.B. dieser Leitfaden, Kontaktdaten des Anwalts, eine Vorlage für ein eigenes Beschlagnahmeprotokoll etc.
  • Dawn-Raid-Übung: Abhängig vom Risikoprofil des Unternehmens sollten Dawn-Raid-Übungen erwogen werden. Hierbei handelt es sich um eine Simulation einer Durchsuchung unter möglichst realistischen Bedingungen, um die internen Abläufe und die Reaktionsfähigkeit der Mitarbeiter zu testen. Ziel ist es, Schwachstellen in der Vorbereitung aufzudecken und die Prozesse für den Ernstfall zu optimieren.

2. Erste Maßnahmen bei Eintreffen der Beamten

  1. Zentralen Ansprechpartner bestimmen: Benennen Sie sofort eine verantwortliche Person (idealerweise aus der Geschäftsführung), die die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbeamten führt.
  2. Beamte in einen Besprechungsraum bitten: Bitten Sie die Beamten höflich, in einem separaten Raum zu warten, bis die zuständigen Ansprechpartner eintreffen. Verhindern Sie, dass sich die Beamten unbeaufsichtigt im Unternehmen bewegen.
  3. Anwalt kontaktieren: Informieren Sie unverzüglich den externen Rechtsanwalt. Die Beamten müssen Ihnen die Kontaktaufnahme gestatten. Bitten Sie die Beamten, mit dem Beginn der Maßnahme bis zum Eintreffen des Anwalts zu warten. Rechtlich verpflichtet sind sie dazu meist nicht, oft zeigen sie sich aber kooperativ.
  4. Durchsuchungsbeschluss prüfen:
    • Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss im Original aushändigen und fertigen Sie sofort eine Kopie an.
    • Prüfen Sie den Beschluss genau:
      • Wer ist der Beschuldigte? Richtet sich die Maßnahme gegen das Unternehmen oder gegen einzelne Mitarbeiter?
      • Welche Straftat wird vorgeworfen?
      • Welche Räumlichkeiten und Gegenstände sind von der Durchsuchung erfasst? Eine Durchsuchung "beim Meier" erlaubt nicht die Durchsuchung bei "Müller".
      • Aktualität: Ist der Beschluss aktuell?
    • Kein Beschluss? Nur bei "Gefahr im Verzug" dürfen Beamte ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Lassen Sie sich in diesem Fall den Grund für die Eilbedürftigkeit genau erläutern und protokollieren Sie dies. Widersprechen Sie der Durchsuchung in diesem Fall besonders nachdrücklich.

3. Grundlegende Verhaltensregeln

  • Keine Aussagen zur Sache! Dies ist die wichtigste Regel. Niemand ist verpflichtet, sich selbst oder andere zu belasten. Außer den Pflichtangaben zur Person (Name, etc.) sollten keinerlei Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden.
    • Musterformulierung: "Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch. Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsführung / unseren Rechtsanwalt."
  • Keine freiwillige Zustimmung & Widerspruch einlegen: Erklären Sie sich niemals freiwillig mit der Durchsuchung oder der Beschlagnahme einverstanden.
    • Musterformulierung: "Ich widerspreche der Durchsuchung und der Beschlagnahme ausdrücklich, werde die gerichtlich angeordnete Maßnahme jedoch dulden."
    • Lassen Sie den Widerspruch protokollieren. Nur so wahren Sie wichtige Rechtsmittel.
  • Anwesenheitsrecht nutzen: Die Unternehmensleitung bzw. der Inhaber der durchsuchten Räume hat ein Anwesenheitsrecht (§ 106 StPO). Nehmen Sie dieses Recht wahr.
  • Keine informellen Gespräche: Vermeiden Sie jeglichen "Small Talk". Jedes Wort kann potenziell gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie höflich, aber distanziert.
  • Vernehmungen im Büro untersagen: Als Inhaber des Hausrechts können Sie den Beamten untersagen, Ihre Mitarbeiter vor Ort als Zeugen zu vernehmen. Bestehen Sie darauf, dass eventuelle Vernehmungen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Präsidium und mit anwaltlichem Beistand stattfinden.

4. Begleitung der Durchsuchung ("Schatten")

Jedem durchsuchenden Beamten bzw. jedem Team wird ein Mitarbeiter als "Schatten" zur Seite gestellt.

Aufgaben des "Schattens":

  • Lückenlose Protokollierung: Protokollieren Sie detailliert, welche Räume, Schränke, Akten und Computer von wem und zu welcher Uhrzeit durchsucht werden.
  • Eigenes Beschlagnahmeprotokoll: Führen Sie eine eigene, detaillierte Liste aller Unterlagen und Dateien, die beschlagnahmt oder kopiert werden.
  • Kopien/Images anfertigen: Bestehen Sie darauf, von allen beschlagnahmten Originaldokumenten Kopien für den Geschäftsbetrieb anfertigen zu dürfen. Bei Datenträgern bitten Sie um die Anfertigung von 1:1-Kopien ("Images") anstatt der Mitnahme der Original-Hardware.
  • Keine aktive Mithilfe: Der "Schatten" hilft nicht aktiv beim Suchen, er beobachtet und dokumentiert.

5. Umgang mit Unterlagen und Daten

  • Beschlagnahmeverbote beachten: Korrespondenz mit Anwälten, Steuerberatern oder Ärzten kann einem Beschlagnahmeverbot unterliegen. Weisen Sie die Beamten proaktiv darauf hin ("Anwaltskorrespondenz, beschlagnahmefrei").
  • Versiegelung verlangen: Bei Streitigkeiten, ob ein Dokument beschlagnahmt werden darf, widersprechen Sie der Mitnahme und verlangen Sie, dass der Gegenstand versiegelt und die Entscheidung einem Richter vorgelegt wird.
  • IT-Experten hinzuziehen: Stellen Sie den Beamten für die Durchsicht von digitalen Daten einen kompetenten IT-Mitarbeiter zur Seite. Dieser kann technische Fragen beantworten und die Vorgänge (z.B. das Kopieren von Serverdaten) überwachen und protokollieren.
  • Auf eine Datenlieferungsvereinbarung hinwirken: Der zur Durchsuchung gerufene  Strafverteidiger wird je nach Einzelfall auf den Abschluss einer Datenlieferungsvereinbarung hinwirken. Dies verhindert die Beschlagnahme der IT-Systeme und sichert den Fortbetrieb des Unternehmens, indem ausgehandelt wird, dass nur die rechtlich relevanten Daten kontrolliert herausgegeben werden, anstatt dass die Behörden alles mitnehmen.

6. Nach der Durchsuchung

  1. Sicherstellungsverzeichnis prüfen:
    • Am Ende erstellen die Beamten ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände. Prüfen Sie dieses äußerst sorgfältig.
    • Bestehen Sie auf einer exakten Bezeichnung jedes einzelnen Dokuments/Gegenstands. Pauschale Angaben wie "1 Ordner Buchhaltung" oder "div. Unterlagen" sind unzulässig und müssen beanstandet werden.
    • Vermerken Sie eventuelle Unstimmigkeiten oder Ihren allgemeinen Widerspruch direkt auf dem Protokoll, bevor Sie die Aushändigung quittieren.
    • Sie haben Anspruch auf eine Kopie des Verzeichnisses.
  2. Gedächtnisprotokolle anfertigen: Alle beteiligten Mitarbeiter (Ansprechpartner, "Schatten") sollten unmittelbar danach ein detailliertes Gedächtnisprotokoll des gesamten Ablaufs anfertigen.
  3. Zentrale Kommunikation: Sämtliche Kommunikation nach außen (Presse, etc.) erfolgt ausschließlich über die Geschäftsführung / den Anwalt.

7. Wichtige Ansprechpartner

  • Interne Ansprechpartner:
    • Geschäftsführung
    • Leitung Rechtsabteilung
  • Externer Rechtsbeistand (Strafverteidigung):
    • ROSTALSKI I Wirtschaftsstrafrecht und Compliane, Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalsk
    • 24h-Notfallnummer: 0221 29265841

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