Verteidigung
√ Ausgezeichnete Expertise für Wirtschaftsstrafrecht
√ Besonderer Fokus auf die Verteidigung in der Baubranche.
√ Kostenübernahme durch ARAG Straf-Rechtsschutz für erstklassige Verteidigung
Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit, insbesondere durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, stellen für Unternehmen der Baubranche eine erhebliche Belastung dar. Die Vorwürfe umfassen häufig das Vorenthalten von Sozialabgaben (§ 266a StGB), Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Scheinselbstständigkeit. In dieser Situation ist eine strukturierte und fachkundige anwaltliche Verteidigung essenziell.
Wenn Sie eine ARAG Strafrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, umfasst diese in der Regel die Deckung der Kosten für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dazu gehören:
Unsere Kanzlei hat Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der ARAG Rechtsschutzversicherung. Wir übernehmen für Sie die administrative Abwicklung, beginnend mit der Einholung der Deckungszusage, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Der Grundsatz, vor einer umfassenden Akteneinsicht durch den Verteidiger keine Angaben zur Sache zu machen, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung. Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird durch eine Durchsuchung (Razzia) oder auf den folgenden Wegen:
Dies ist der häufigste Weg. Die Ermittlungsbehörde, in der Regel das Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), sendet Ihnen ein offizielles Schreiben. Dieses Dokument trägt typischerweise den Betreff: "Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; Schriftliche Anhörung nach §§ 136, 163a Strafprozessordnung (StPO)" .
In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie als Beschuldigter geführt werden und welcher konkrete Tatvorwurf im Raum steht. Typische Vorwürfe sind:
Dem Schreiben ist meist ein Anhörungsbogen beigefügt, mit dem Sie die Möglichkeit erhalten, sich schriftlich zu äußern .
Wichtig: Dieses Schreiben enthält eine Rechtsbelehrung, die Sie unmissverständlich darauf hinweist, dass es Ihnen freisteht, sich zu äußern oder zu schweigen und jederzeit einen Anwalt zu beauftragen . Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus und geben Sie keine Stellungnahme ab. Kontaktieren Sie uns stattdessen umgehend für eine Erstberatung.
Manchmal erfahren Geschäftsführer indirekt von Ermittlungen, weil Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunden von der Polizei oder dem Zoll als Zeugen vorgeladen und befragt werden. Wenn Ihnen so etwas zugetragen wird, ist das ein ernstzunehmendes Alarmsignal, dass Ermittlungen im Gange sind, die sich bald auch gegen Sie richten könnten. In diesem Fall ist ein anwaltliches Einschreiten notwendig.
Dr. Tony Rostalski ist Fachanwalt für Strafrecht und auf die Verteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Ein besonderer Fokus der Kanzlei liegt auf der Beratung und Verteidigung von Unternehmen und Verantwortlichen in der Baubranche. Die Kanzlei wird u.a. in den Rankings der WirtschaftsWoche, des Handelsblatts und von FOCUS Business regelmäßig als TOP-Adresse ausgezeichnet.

Jetzt Kontakt aufnehmen!
T:
0221 29265841
E:
rostalski@rostalski.legal
Kontakt speichern
Wir verteidigen und beraten verlässlich, diskret, strategisch.
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
Lindenallee 43
50968 Köln
E-Mail: kanzlei@rostalski.legal
Telefon: +49 (0)221 2926 5840
Jetzt Kontakt aufnehmen!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
T:
0221 29265841
E:
rostalski@rostalski.legal
Kontakt speichern