Verteidigung
√ Ausgezeichnete Expertise für Wirtschaftsstrafrecht
√ Besonderer Fokus auf die Verteidigung in der Baubranche.
√ Regelmäßige Verteidigung in Zoll- und Schwarzarbeitsverfahren
√ Präsenz in Köln
Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Köln (Sachgebiet E, Prüfungen und Ermittlungen/Finanzkontrolle Schwarzarbeit) stellen für Unternehmen der Baubranche eine erhebliche Belastung dar. Die Vorwürfe umfassen häufig das Vorenthalten von Sozialabgaben (§ 266a StGB), Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Scheinselbstständigkeit. In dieser Situation ist eine strukturierte und fachkundige anwaltliche Verteidigung essenziell.
Der Grundsatz, vor einer umfassenden Akteneinsicht durch den Verteidiger keine Angaben zur Sache zu machen, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung. Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird durch eine Durchsuchung (Razzia) oder auf den folgenden Wegen:
Dies ist der häufigste Weg. Das Hauptzollamt Köln (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sendet Ihnen ein offizielles Schreiben. Dieses Dokument trägt typischerweise den Betreff: "Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; Schriftliche Anhörung nach §§ 136, 163a Strafprozessordnung (StPO)" .
In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie als Beschuldigter geführt werden und welcher konkrete Tatvorwurf im Raum steht. Typische Vorwürfe sind:
Dem Schreiben ist ein Anhörungsbogen beigefügt, mit dem Sie die Möglichkeit erhalten, sich schriftlich zu äußern.
Wichtig: Dieses Schreiben enthält eine Rechtsbelehrung, die Sie unmissverständlich darauf hinweist, dass es Ihnen freisteht, sich zu äußern oder zu schweigen und jederzeit einen Anwalt zu beauftragen . Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus und geben Sie keine Stellungnahme ab. Kontaktieren Sie uns stattdessen umgehend für eine Erstberatung.
Manchmal erfahren Geschäftsführer indirekt von Ermittlungen, weil Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunden von der Polizei oder dem Zoll als Zeugen vorgeladen und befragt werden. Wenn Ihnen so etwas zugetragen wird, ist das ein ernstzunehmendes Alarmsignal, dass Ermittlungen im Gange sind, die sich bald auch gegen Sie richten könnten. In diesem Fall ist ein anwaltliches Einschreiten notwendig.

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Wir verteidigen und beraten verlässlich, diskret, strategisch.
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
Lindenallee 43
50968 Köln
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