Hauptzollamt & Europäische Staatsanwaltschaft ermitteln? Spezialisierte Verteidigung bei Schmuggel und Zollvergehen.

√ Ausgezeichnete Expertise für Wirtschaftsstrafrecht

√ Besonderer Fokus auf die Verteidigung in der Baubranche.

√ Regelmäßige Verteidigung in Zoll- und Schwarzarbeitsverfahren

√ Präsenz in Köln

Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Köln (Sachgebiet E, Prüfungen und Ermittlungen/Finanzkontrolle Schwarzarbeit) stellen für Unternehmen der Baubranche eine erhebliche Belastung dar. Die Vorwürfe umfassen häufig das Vorenthalten von Sozialabgaben (§ 266a StGB), Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Scheinselbstständigkeit. In dieser Situation ist eine strukturierte und fachkundige anwaltliche Verteidigung essenziell.

Keine Angaben ohne Akteneinsicht

Der Grundsatz, vor einer umfassenden Akteneinsicht durch den Verteidiger keine Angaben zur Sache zu machen, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung. Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird durch eine Durchsuchung (Razzia) oder auf den folgenden Wegen:

Schriftliche Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Dies ist der häufigste Weg. Das Hauptzollamt Köln (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sendet Ihnen ein offizielles Schreiben. Dieses Dokument trägt typischerweise den Betreff: "Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; Schriftliche Anhörung nach §§ 136, 163a Strafprozessordnung (StPO)" .

In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie als Beschuldigter geführt werden und welcher konkrete Tatvorwurf im Raum steht. Typische Vorwürfe sind:

  • § 266a (1) und (2) Nr. 1 StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt): Der Hauptvorwurf im Bereich Schwarzarbeit
  • § 8 (3) SchwarzArbG (Leichtfertiges Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • § 111 (1) Nr. 2 a) und b) SGB IV (Meldepflichtverletzung)

Dem Schreiben ist ein Anhörungsbogen beigefügt, mit dem Sie die Möglichkeit erhalten, sich schriftlich zu äußern.

Wichtig: Dieses Schreiben enthält eine Rechtsbelehrung, die Sie unmissverständlich darauf hinweist, dass es Ihnen freisteht, sich zu äußern oder zu schweigen und jederzeit einen Anwalt zu beauftragen . Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus und geben Sie keine Stellungnahme ab. Kontaktieren Sie uns stattdessen umgehend für eine Erstberatung.

Zeugenvernehmungen im Umfeld

Manchmal erfahren Geschäftsführer indirekt von Ermittlungen, weil Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunden von der Polizei oder dem Zoll als Zeugen vorgeladen und befragt werden. Wenn Ihnen so etwas zugetragen wird, ist das ein ernstzunehmendes Alarmsignal, dass Ermittlungen im Gange sind, die sich bald auch gegen Sie richten könnten. In diesem Fall ist ein anwaltliches Einschreiten notwendig.

‍Der Ablauf des Mandats

  1. Kontaktaufnahme und Erstgespräch: Sie nehmen Kontakt mit uns auf und wir führen eine erste Einschätzung Ihres Falles durch.
  2. Deckungsanfrage soweit eine Rechtsschutzversicherung vorliegt: Wir prüfen kostenfrei die Einstandspflicht des Versicherers und stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um die Kostenübernahme anwaltlich sicherzustellen.
  3. Akteneinsicht und Strategie: Nach erteilter Deckungszusage beantragen wir umgehend Akteneinsicht. Auf Basis der Ermittlungsakte analysieren wir die Vorwürfe und die Beweislage und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie.
  4. Kommunikation und Verfahrensführung: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden (Zoll, Staatsanwaltschaft) und vertreten Sie außergerichtlich im Ermittlungsverfahren sowie, falls erforderlich, vor Gericht.

Unsere Expertise: Ihr Vorteil im Verfahren mit dem Hauptzollamt Köln

  • Spezialisierung auf Zoll- und Schwarzarbeitsverfahren: Wir verteidigen regelmäßig Unternehmen und Geschäftsführer gegen Vorwürfe des Hauptzollamts Köln.
  • Expertise in der Baubranche: Wir kennen die Besonderheiten und Fallstricke, mit denen Bauunternehmer konfrontiert sind.
  • Lokale Präsenz in Köln: Wir sind mit dem Hauptzollamt Köln, der Staatsanwaltschaft Köln und den Gerichten vor Ort vertraut.
  • Ausgezeichnete Reputation: Die Kanzlei ROSTALSKI wird u.a. in den Rankings der WirtschaftsWoche, des Handelsblatts und von FOCUS Business regelmäßig als TOP-Adresse ausgezeichnet.
  • Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung: Wir haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den einschlägigen Rechtsschutzversicherungen und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung der Kostenübernahme.
Dr. Tony Rostalski, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Köln
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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Lindenallee 43
50968 Köln

E-Mail: kanzlei@rostalski.legal
Telefon: +49 (0)221 2926 5840

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Portrait-Foto von Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Hinter ihm ist der Flur eines modernen Büros in Unschärfe zu sehen.
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