Verteidigung
Der Zoll durchsucht gerade Ihr Büro oder Ihre Baustelle? Handeln Sie jetzt richtig, um Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Zukunft zu schützen.
Sie halten Post von Zoll, Polizei oder Staatsanwaltschaft in den Händen, in der Ihnen ein Vergehen nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen wird. Konkret bedeutet das: Die Behörden werfen Ihnen als Arbeitgeber vor, Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Angestellten nicht oder nicht in der korrekten Höhe an die zuständigen Kassen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgeführt zu haben.
Dieser Vorwurf ist der Kern des "Wirtschaftsstrafrechts für den Mittelstand" und trifft die Baubranche besonders hart. Oft resultiert er aus dem Einsatz von Subunternehmern, der Beschäftigung von Aushilfen oder Unklarheiten bei der Lohnabrechnung. Wichtig zu wissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bereits der bedingte Vorsatz – also das "billigend in Kauf nehmen" einer fehlerhaften Abführung – reicht für eine Strafbarkeit aus.
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB ist keine Lappalie. Die potenziellen Folgen können Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Zukunft ruinieren:
Eine pauschale Verteidigung gibt es nicht. Wir analysieren den Vorwurf und die Beweislage bis ins Detail und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Unsere Ansätze sind bewährt und effektiv:
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Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht & Compliance – Köln
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ROSTALSKI ist eine unabhängige Kanzlei mit Sitz in Köln. Wir sind Spezialisten auf den Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber. Die Kanzlei wird u.a. in den Rankings der WirtschaftsWoche, des Handelsblatts und von FOCUS Business regelmäßig als TOP-Adresse ausgezeichnet.

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