Verteidigung bei § 266a StGB: Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Der Zoll durchsucht gerade Ihr Büro oder Ihre Baustelle? Handeln Sie jetzt richtig, um Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Zukunft zu schützen.

Der Vorwurf nach § 266a StGB: Was bedeutet das für Sie?

Sie halten Post von Zoll, Polizei oder Staatsanwaltschaft in den Händen, in der Ihnen ein Vergehen nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen wird. Konkret bedeutet das: Die Behörden werfen Ihnen als Arbeitgeber vor, Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Angestellten nicht oder nicht in der korrekten Höhe an die zuständigen Kassen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgeführt zu haben.

Dieser Vorwurf ist der Kern des "Wirtschaftsstrafrechts für den Mittelstand" und trifft die Baubranche besonders hart. Oft resultiert er aus dem Einsatz von Subunternehmern, der Beschäftigung von Aushilfen oder Unklarheiten bei der Lohnabrechnung. Wichtig zu wissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bereits der bedingte Vorsatz – also das "billigend in Kauf nehmen" einer fehlerhaften Abführung – reicht für eine Strafbarkeit aus.

Die Konsequenzen können existenzbedrohend sein

Ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB ist keine Lappalie. Die potenziellen Folgen können Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Zukunft ruinieren:

  • Hohe Geld- oder Freiheitsstrafen: Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren) oder empfindliche Geldstrafen vor.
  • Ruinöse Nachforderungen: Die Sozialversicherungsträger fordern die nicht gezahlten Beiträge für bis zu vier Jahre nach – inklusive hoher Säumniszuschläge. Diese Summen erreichen schnell sechs- oder siebenstellige Beträge.
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Eine Verurteilung führt in der Regel zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister und schließt Sie für Jahre von öffentlichen Bauprojekten aus.
  • Gewerbeuntersagung & persönliche Haftung: Als Geschäftsführer riskieren Sie den Entzug Ihrer Gewerbeerlaubnis und haften unter Umständen persönlich mit Ihrem Privatvermögen.

Unsere Verteidigungsstrategie: Ihr Weg aus der Krise

Eine pauschale Verteidigung gibt es nicht. Wir analysieren den Vorwurf und die Beweislage bis ins Detail und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Unsere Ansätze sind bewährt und effektiv:

  1. Prüfung des Vorsatzes: Können die Ermittler Ihnen wirklich nachweisen, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben? Wir decken Widersprüche auf und argumentieren, warum Sie sich auf die Korrektheit der Abläufe verlassen durften.
  2. Korrektur der Schadensberechnung: Zoll und Staatsanwaltschaft neigen zu pauschalen Schätzungen, die oft zu überhöhten Schadenssummen führen. Wir prüfen die Berechnungen akribisch, korrigieren Fehler und reduzieren so die potenzielle Straf- und Nachforderungssumme erheblich.
  3. Analyse der Beschäftigungsverhältnisse: Insbesondere bei der Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit oder bei komplexen Subunternehmerketten setzen wir an und entkräften den Vorwurf eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.
  4. Verfahrenseinstellung durch Verhandlung: Unser Ziel ist immer, eine geräuschlose und schnelle Einstellung des Verfahrens zu erreichen – oft gegen eine Geldauflage und ohne öffentliche Hauptverhandlung. Wir verhandeln direkt mit Staatsanwaltschaft und Sozialkassen.

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