31.1.2026
Artikel
Wenn Beschäftigte überraschend mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, stellt sich schnell die Frage, wer die mitunter erheblichen Kosten einer Verteidigung trägt. Vielen ist nicht bewusst, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übernahme der Rechtsberatungskosten durch ihren Arbeitgeber haben. Dieser Anspruch ergibt sich immer dann, wenn der Vorwurf in einem erkennbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Gerade in größeren Organisationen kommt es vor, dass Mitarbeiter in Abläufe eingebunden sind, die strafrechtliche Risiken bergen, ohne dass sie diese Risiken überblicken können. Wird später ermittelt, geraten häufig diejenigen in den Fokus, die im Rahmen ihrer Funktion gehandelt haben oder aufgrund betrieblicher Zuständigkeiten Verantwortung tragen. Dass der eigentliche Ursprung des Problems organisatorischer oder struktureller Natur ist, zeigt sich oft erst im Verlauf des Verfahrens.
Ein Anspruch auf Kostenübernahme kann vor allem dann bestehen, wenn die vorgeworfenen Handlungen dienstlich veranlasst waren, interne Abläufe eine Rolle spielen oder der Arbeitgeber aus der Tätigkeit des Mitarbeiters Nutzen gezogen hat. Entscheidend ist der enge Bezug zwischen beruflicher Aufgabe und strafrechtlichem Vorwurf. Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich – dennoch muss der Arbeitgeber schon in dieser Phase Verantwortung übernehmen.
Nicht selten reagieren Arbeitgeber bereits frühzeitig auf Ermittlungen und bieten an, die ersten Kosten der Verteidigung zu tragen. Solche Angebote können eine wichtige Entlastung darstellen, sollten jedoch niemals ohne vorherige Prüfung akzeptiert werden. Vereinbarungen dieser Art enthalten häufig Höchstgrenzen, Beschränkungen auf das konkrete Ermittlungsverfahren sowie Vorgaben, wie und gegenüber wem der Anwalt abrechnet.
Auch steuerliche Punkte spielen eine Rolle: In vielen Vereinbarungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kostenübernahme als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Ebenso üblich sind Rückzahlungsklauseln für den Fall einer späteren Verurteilung. Für juristische Laien erschließt sich oft nicht, wie weitreichend solche Regelungen tatsächlich sind. Gerade in belastenden Situationen ist das Risiko groß, vorschnell zu unterschreiben – mit Folgen, die erst später deutlich werden.
Umso wichtiger ist es, solche Vereinbarungen vorab prüfen zu lassen. Eine klare vertragliche Grundlage schützt Arbeitnehmer nicht nur finanziell, sondern stärkt auch die Position in der Verteidigung.
Wenige Betroffene wissen, dass die Durchsetzung der Kostenübernahme nicht ihrer eigenen Initiative überlassen bleibt. Die gesamte Kommunikation – von der Prüfung einer vorgelegten Vereinbarung über die Verhandlung des Umfangs bis hin zur Klärung offener Fragen – wird in der Regel durch den Strafverteidiger übernommen. Das entlastet Arbeitnehmer erheblich und verhindert, dass aus Unklarheiten zusätzliche Risiken entstehen.
Wir bei ROSTALSKI prüfen, verhandeln und setzen berechtigte Ansprüche direkt gegenüber dem Arbeitgeber durch. Gleichzeitig behalten wir die arbeitsrechtlichen, steuerlichen und taktischen Aspekte im Blick, die für eine wirksame Verteidigungsstrategie entscheidend sind.
Auch Arbeitgeber stehen in solchen Situationen vor schwierigen Entscheidungen. Sobald Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter eingeleitet werden, entstehen rechtliche Unsicherheiten – sei es hinsichtlich der Fürsorgepflicht, der steuerlichen Behandlung einer Kostenübernahme oder möglicher Reputationsrisiken. Viele Unternehmen bieten aus Verantwortungsbewusstsein oder zur internen Klärung freiwillig eine Kostenübernahme an, ohne die langfristigen Folgen vollständig abschätzen zu können.
Gerade dann ist professionelle Beratung unerlässlich. Arbeitgeber müssen wissen, welche Kosten sie tragen dürfen, welche Grenzen sinnvoll sind und wie Vereinbarungen so gestaltet werden, dass sie rechtssicher und zugleich praktikabel bleiben. Dazu gehören neben steuerlichen Fragestellungen auch arbeitsrechtliche Abstimmungen, ggf. interne Untersuchungen und der richtige Umgang mit Ermittlungsbehörden.
Wir unterstützen Arbeitgeber dabei, klare Strukturen zu schaffen und Kostenrisiken zu minimieren – sei es durch die Ausarbeitung maßgeschneiderter Kostenübernahme‑Vereinbarungen, die Prüfung steuerlicher Auswirkungen oder durch die Begleitung in sensiblen Personal- und Organisationsfragen. Ziel ist es, sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Mitarbeitenden vor zusätzlichen Belastungen zu schützen.

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Frühe rechtliche Beratung entlastet beide Seiten.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – in Situationen, in denen strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, ist eine frühzeitige juristische Begleitung entscheidend. Sie schafft Klarheit über finanzielle Verantwortlichkeiten, verhindert Fehler in der Kommunikation und ermöglicht eine geordnete, professionelle Reaktion auf die Ermittlungen.
Wir unterstützen auf Arbeitgeber und Beschäftigte mit langjähriger Erfahrung an der Schnittstelle von Strafrecht und Arbeitsrecht – diskret, durchsetzungsstark und vorausschauend.
ROSTALSKI ist eine unabhängige Kanzlei mit Sitz in Köln. Wir sind Spezialisten auf den Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts. Dies umfasst eineVerteidigung gegen Vorwürfe in den Rechtsgebieten Betrug, Untreue, Korruption, Kartellabsprache, Insiderhandel, Geldwäsche (GWG), Außenwirtschaftsdelikte (AWG), Umweltstrafrecht, Steuerstrafrecht (einschließlich Selbstanzeigen) sowie Medizinstrafrecht und im arbeitsbezogenen Strafrecht. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber. Die Kanzlei wird u.a. in den Rankings der WirtschaftsWoche, des Handelsblatts und von FOCUS Business regelmäßig als TOP-Adresse ausgezeichnet.

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