17.3.2026
Artikel
Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens: Wie gemeinnützige Organisationen sicher durch die Krise navigieren.
Für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen ist der Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens gegen einen Mitarbeiter eine der größten Krisen überhaupt. Die Verantwortung wiegt schwer, besonders in der Arbeit mit Schutzbefohlenen. Schnelles Handeln ist gefordert, doch vorschnelle Entscheidungen können katastrophale Folgen haben. Ein professionelles Krisenmanagement und lückenlose Compliance sind unerlässlich, um den Sachverhalt aufzuklären, alle Beteiligten zu schützen und den Ruf der Organisation zu wahren.
In einer pädagogischen Einrichtung wird ein Betreuer von einer Schutzbefohlenen schwerwiegender sexueller Übergriffe beschuldigt. Die Leitung stellt den Mitarbeiter – korrekt – sofort frei, um eine ungestörte Untersuchung zu gewährleisten. Doch anstatt voreilige Schlüsse zu ziehen, wird eine professionelle interne Untersuchung eingeleitet. Diese fördert ein komplexes Bild zutage:
Der Impuls, eine Verdachtskündigung auszusprechen, um die Krise schnell zu beenden, ist verständlich – aber hochriskant. Eine Kündigung, die nur auf einem Verdacht basiert, unterliegt vor deutschen Arbeitsgerichten hohen Hürden:
Im Fallbeispiel wäre eine Verdachtskündigung gescheitert. Der Anfangsverdacht wurde durch die interne Untersuchung entkräftet. Die Folgen eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses wären gravierend: Nachzahlung von Gehältern, Weiterbeschäftigungspflicht und ein massiver, öffentlicher Reputationsschaden.
Eine professionell durchgeführte interne Untersuchung und eine professionelle anwaltliche Begleitung des parallel geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (hier der Antrag auf Akteneinsicht für die vertretene Organisation) sind der einzig rechtssichere Weg, um die Faktenlage objektiv zu klären. Sie schützt die Organisation vor falschen Entscheidungen und ermöglicht eine faire, tragfähige Lösung.
Im Fallbeispiel führte das Ergebnis der Untersuchung und der Informationsaustausch mit den Ermittlungsbehörden zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters. Begleitende organisatorische Maßnahmen (z. B. Einsatz in einem anderen Bereich, Vier-Augen-Prinzip) stellten sicher, dass sowohl die Unschuldsvermutung gewahrt als auch der Schutz aller anvertrauten Personen jederzeit gewährleistet wurde.

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Schwerwiegende Vorwürfe erfordern kein impulsives, sondern ein strategisches und rechtssicheres Vorgehen. Eine professionell geführte interne Ermittlung ist der Schlüssel zur Krisenbewältigung und zur Sicherung der Zukunft Ihrer Organisation.
ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht und Compliance, mit Sitz in Köln, ist Ihr erfahrener Partner in solchen Krisensituationen. Wir führen für Sie diskrete und effektive interne Untersuchungen durch, bewerten die arbeits- und strafrechtlichen Risiken und entwickeln eine Strategie, die Ihre Organisation schützt und Ihrer Verantwortung gerecht wird.
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