23.6.2025
Artikel
Die Absicherung durch eine Strafrechtsschutzversicherung spielt insbesondere für Unternehmensorgane wie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte eine zunehmende Rolle. Im Falle eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – etwa im Unternehmensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und bei Bußgeldverfahren – hilft eine Strafrechtsschutzversicherung, den Focus voll und ganz auf die Verteidigung zu legen. Für Führungskräfte besteht zudem ein erhöhtes Risiko der Managerhaftung, das im Ernstfall auch das Privatvermögen betreffen kann. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) dient dazu, diese finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Organhaftung und der Geschäftsführerhaftung abzufedern.
Zu Beginn eines strafrechtlichen Mandats wird regelmäßig geprüft, ob und in welchem Umfang eine bestehende Rechtsschutz- oder D&O-Versicherung für die anfallenden Verteidigungskosten eintritt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz – etwa im Rahmen einer Strafrechtsschutzversicherung oder einer speziellen Strafprozesskostenversicherung – ist, dass der Versicherungsfall während der Laufzeit des Vertrages eingetreten ist. Die Deckungszusage des Versicherers gibt Klarheit darüber, welche Kosten übernommen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich der Leistungsumfang nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags richtet. Während Standardversicherungen meist nur die gesetzlichen Gebühren abdecken, bieten spezialisierte Policen, insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung, häufig einen erweiterten Schutz, etwa für individuelle Honorarvereinbarungen, Stundensätze oder für besondere berufliche Risiken wie Compliance-Verstöße, Steuerstrafrecht oder wirtschaftsstrafrechtlicher Rechtsschutz.
Im Hinblick auf die Auswahl einer geeigneten Versicherung empfiehlt es sich, die vertraglichen Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Wichtige Aspekte sind unter anderem die Höhe der Deckung, mögliche Selbstbehalte, Regelungen zur Nachmeldung von Ansprüchen, Kontinuitätsgarantie, sowie Ausschlüsse bestimmter Risiken, etwa bei Vorsatztaten. Auch das Verhalten des Versicherers im Schadensfall und die Verzahnung mit anderen bestehenden Versicherungen (beispielsweise im Rahmen von Spezial-Strafrechtsschutz oder D&O Schadensfall) sollten berücksichtigt werden. Gerade für Manager, Aufsichtsräte und leitende Angestellte ist es ratsam, die Bedingungen regelmäßig auf Aktualität und Angemessenheit der abgedeckten Haftungsrisiken zu überprüfen.
Es ist zu beachten, dass für vorsätzlich begangene Straftaten in der Regel kein Versicherungsschutz besteht. Einige Versicherer leisten jedoch zunächst auch bei entsprechenden Vorwürfen und behalten sich eine Rückforderung für den Fall einer späteren Verurteilung vor (Regress). Wird ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, bleibt der Versicherungsschutz in der Praxis in der Regel bestehen. Die genauen Folgen hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag ab.
In Mandaten haben wir bereits mit den Rechtsschutzversicherern ARAG, DAS (ERGO), ÖRAG, ROLAND Rechtsschutz, Allianz, AXA, HDI, R+V, Zurich zusammengearbeitet und verfügen über Erfahrung im Hinblick auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Zusammenfassung
Der Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung oder D&O-Versicherung kann für Personen in Leitungsfunktionen – etwa Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Compliance-Beauftragte – eine sinnvolle Maßnahme sein, um sich gegen die finanziellen Folgen von Ermittlungs- und Haftungsrisiken abzusichern. Entscheidend ist, die Vertragsbedingungen im Vorfeld zu prüfen und regelmäßig zu aktualisieren, um im Ernstfall auf einen angemessenen Versicherungsschutz zurückgreifen zu können.
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