Mitarbeiterschulung "Antikorruption" Pflicht aus öffentlichem Haushaltsrecht?

11.6.2025

Warum sind Korruptionsprävention-Schulungen für Anstalten des öffentlichen Rechts in NRW Pflicht? Infos zu gesetzlichen Grundlagen und Bezug zum Haushaltsrecht.

Anstalten des öffentlichen Rechts (wie z. B. Kommunalbetriebe, Rundfunkanstalten, Sparkassen, Universitäten) sind verpflichtet, Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu ergreifen, darunter auch regelmäßige Schulungen für ihre Beschäftigten bzw. Multiplikatorenschulungen für Führungskräfte. Der Grund dafür liegt in mehreren rechtlichen und praktischen Erwägungen:

1. Gesetzliche und rechtliche Grundlagen:

Die Durchführung von Korruptionspräventionsschulungen ist in zahlreichen Gesetzen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene verankert. Diese Schulungen richten sich besonders an Mitarbeitende, die in Bereichen mit erhöhtem Korruptionsrisiko tätig sind. Die Regelungen schreiben zwar selten konkret vor, wie und in welchem Umfang Schulungen durchzuführen sind, aber sie fordern explizit Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen, um Risiken zu minimieren.

2. Zusammenhang mit dem Haushaltsrecht:

Ein wichtiger Bezugspunkt ist das Haushaltsrecht. Korruptionsprävention dient unmittelbar dem Schutz öffentlicher Mittel und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Steuergeldern. Korruption kann gravierende finanzielle Schäden verursachen und den Haushalt einer öffentlichen Einrichtung oder Körperschaft gefährden. Daher ist die Korruptionsprävention auch ein Element der Haushalts- und Wirtschaftsführung im öffentlichen Sektor.

3. Praktischer Nutzen und Risikominimierung:

Schulungen helfen, Mitarbeitende für Risiken und typische „Grauzonen“ zu sensibilisieren. Sie vermitteln Wissen über rechtliche Vorgaben, typische Erscheinungsformen von Korruption und zeigen auf, wie Verdachtsfälle zu erkennen und zu melden sind. Die Maßnahmen stärken die Eigenverantwortung, erhöhen die Transparenz und senken das Haftungs- und Reputationsrisiko für die Behörde.

Portrait-Foto von Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Hinter ihm ist der Flur eines modernen Büros in Unschärfe zu sehen.
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt
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Die Pflicht zu Korruptionspräventionsschulungen ist also nicht direkt im Haushaltssicherungsgesetz NRW geregelt, sondern ergibt sich aus einer Vielzahl von Vorschriften zur Integrität und Haushaltswahrheit im öffentlichen Sektor. Die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften betonen aber die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Geldern, was Korruptionsprävention einschließt. Die Schulungen sind ein wichtiger Baustein, um die Einhaltung dieser Vorgaben praktisch zu sichern und Schäden vom öffentlichen Haushalt abzuwenden.

Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski ist Compliance-Experte und für die führenden Fortbildungsanbieter in Deutschland als Dozent für den Bereich Compliance und Korruptionsprävention tätig.

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