27.2.2026
Artikel
Eine juristische Zeitenwende im Umweltstrafrecht steht bevor. Die neue EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt ((EU) 2024/1203) muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf wird das Umweltstrafrecht drastisch verschärft. Die neuen Regelungen gehen weit über das bisher Bekannte hinaus. Geschäftsführer und Vorstände werden direkt in die Verantwortung genommen.
Der deutsche Gesetzgeber setzt die EU-Vorgaben nicht nur um, sondern plant, sie in entscheidenden Punkten zu verschärfen. Die drei größten Risikofelder für Unternehmen und für Geschäftsführer persönlich sind:
Das wohl einschneidendste Element des Entwurfs ist die geplante Vervierfachung des Höchstbetrags für Verbandsgeldbußen von 10 Millionen auf 40 Millionen Euro. Alternativ kann die Geldbuße einen bestimmten Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens ausmachen. Diese massive Erhöhung signalisiert unmissverständlich: Umweltdelikte sollen für Unternehmen existenzbedrohend teuer werden.
Zukünftig soll das „Ökosystem“ als eigenständiges Schutzgut in diverse Straftatbestände aufgenommen werden. Was abstrakt klingt, schafft in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Definition ist vage und öffnet Tür und Tor für Ermittlungen bei Sachverhalten, die bisher nicht im strafrechtlichen Fokus standen. Jeder Eingriff in ökologische Zusammenhänge könnte potenziell den Anfangsverdacht einer Straftat begründen.
Die EU-Richtlinie weitet den Katalog der Umweltstraftaten erheblich aus. Dazu gehören nun auch der illegale Handel mit Holz, das Inverkehrbringen von umweltschädlichen Produkten und schwere Verstöße im Chemikalien- oder Abfallmanagement. Der deutsche Entwurf setzt dies konsequent um und schließt damit weitere potenzielle Strafbarkeitslücken.
Die Zeiten, in denen Umweltverstöße primär als Angelegenheit des Unternehmens abgetan wurden, sind endgültig vorbei. Die neuen Regelungen und die bereits erkennbare Verfolgungspraxis zielen direkt auf die persönliche Verantwortung der Unternehmensleitung.
Passivität ist angesichts dieser Entwicklungen die gefährlichste Strategie. Um Ihr Unternehmen und sich persönlich bestmöglich abzusichern, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für präventive Maßnahmen.

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